Aktuelles

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Einladung zur zweiten Sitzung der Wahlaussschüsse der autonomen Referate International, Behinderte und chronisch Kranke, Eltern, ARRAS, Queer* und Antiklassismus
am 14.05.2025 im Plenumszimmer des AStA (Staudingerweg 21)

Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung/Formalia
2. Prüfung der Wahlzeitungsartikel
3. Prüfung der Briefwahlanträge
4. Versand der Briefwahlunterlagen
5. Sonstiges

Viele Grüße
Leo Kuballa, Wahlbeauftragte Person der Studierendenschaft

 

 

Wahlaufruf:

Wahlbeauftragte*r der Studierendenschaft

Wahlaufruf

Die Wahlurnen zu den Wahlen

  • des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR),
  • des Referats AStA International,
  • des ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende),
  • des Antiklassismus-Referats,
  • des Eltern-Referats
  • und des Queer*-Referats

sind geöffnet

  • am Dienstag und Mittwoch, 20.05. und 21.05.2025
  • von 09:00-15:00 Uhr
  • im AStA
  • (Staudingerweg 21, ausgeschildert)

Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.

Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.

 

Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Kerstin Stößer
  2. Kevin Winter
  3. León Jumel
  4. Fabian Kaltz

Zur Wahl für das Referat AStA International stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. David Yameogo
  2. Maria Eduarda Marino Viriato
  3. Catalina Florián Duque

Zur Wahl für das ARRAS stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Ilan H. Hieronimi
  2. Ellie Jagriti Vogl

Zur Wahl für das Antiklassismus-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Sophie Danielle Lorenz
  2. Sophia Elena Schmitt

Zur Wahl für das Eltern-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Joscha Bär
  2. Isabel Klein
  3. Laura Walker

Zur Wahl für das Queer*-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Fernando Cincotta
  2. Tylar Jouaux
  3. Ali Rockenbauch
Wahlmodus

Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden.

Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden.

Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.

 

Briefwahl

Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 14.05.2025 13:00 Uhr.

Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss -Name des Referats- c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Sommersemester 2025 senden.

Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl(en) ihr Briefwahl beantragen wollt.

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 21.05.2024 um 15 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.

 

Wahlzeitung?

Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.

 

 

    Für wen ist das ABeR zuständig?

Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/behinderte/

 

 

    Für wen ist das Referat AStA International zuständig?

Die Zuständigkeit des Referats AStA International erstreckt sich auf alle staatenlose Studierenden, auf Studierende mit einer anderen
Staatsangehörigkeit als der deutschen sowie auf deutsche Studierende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/international/

 

 

    Für wen ist das ARRAS zuständig?

Die Zuständigkeit vom ARRAS (kurz für Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende) erstreckt sich auf alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierenden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/arras//

 

 

    Für wen ist das Antiklassismus-Referat zuständig?

Die Zuständigkeit des Antiklassismus-Referats erstreckt sich auf alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligten Studierenden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/antiklassismus/

 

 

    Für wen ist das Eltern-Referat zuständig?

Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/eltern/

 

 

    Für wen ist das Queer*-Referat zuständig?

Die Zuständigkeit des Queer*referats erstreckt sich auf alle Studierenden,
die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik,
Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit,
geschlechtlicher Nichtbinarität, Panromantik, Pansexualität,
Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/

 

 

Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!

Mainz, den 09.05.2025

 

Für die Wahlausschüsse

Leo Kuballa

-Wahlbeauftragter-

 

 

 

Veröffentlicht am