WahlaufrufDie Wahlurnen zu den Wahlen
sind geöffnet
Eventuelle Stichwahlen würden jeweils
stattfinden. Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich. Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.
Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Referat AStA International stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das ARRAS stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Antiklassismus-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Eltern-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden. Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.
Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.
Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 06.06.2024 10:00 Uhr. Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 14.06.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.
Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.
Die Zuständigkeit des Referats AStA International erstreckt sich auf alle staatenlose Studierenden, auf Studierende mit einer anderen
Die Zuständigkeit vom ARRAS (kurz für Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende) erstreckt sich auf alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierenden.
Die Zuständigkeit des Antiklassismus-Referats erstreckt sich auf alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligten Studierenden.
Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung! Mainz, den 27.05.2024
Für die Wahlausschüsse Paul Rüdesheim -Wahlbeauftragter-
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