Wahlaufruf ABeR, International, ARRAS, Antikla, Eltern


Wahlbeauftragte*r der Studierendenschaft

Wahlaufruf

Die Wahlurnen zu den Wahlen

  • des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR),
  • des Referats AStA International,
  • des ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende),
  • des Antiklassismus-Referats,
  • und des Eltern-Referats

sind geöffnet

  • am Donnerstag und Freitag, 13.06. und 14.06.2024
  • von 10:00-16:00 Uhr
  • im AStA
  • (Staudingerweg 21, ausgeschildert)

Eventuelle Stichwahlen würden jeweils

  • am Freitag, 05.07.2024
  • von 10:00-14:00 Uhr
  • im AStA
  • (Staudingerweg 21, ausgeschildert)

stattfinden.

Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.

Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.

 

Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Kevin Winter
  2. Luca Knollmeyer

 

Zur Wahl für das Referat AStA International stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Sonja Kokartis
  2. Catalina Florián Duque
  3. Maria Eduarda Marino Viriato

 

Zur Wahl für das ARRAS stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Jonas Gros
  2. Ilan H. Hieronimi
  3. Ellie Jagriti Vogl
  4. Yasin Samaras
  5. Diana Wagner Concepción

 

Zur Wahl für das Antiklassismus-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Hagen Lommel
  2. Sophia Elena Schmitt
  3. Sophie Danielle Lorenz
  4. Yatasha Bhuiyan

 

Zur Wahl für das Eltern-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Elise Mund
  2. Caecilia Praschma
  3. Nathalie Oellers
  4. Paul Tobler

 

    Wahlmodus

Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden.

Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden.

Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.

 

    Wer ist wahlberechtigt?

Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.

 

    Briefwahl

Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 06.06.2024 10:00 Uhr.

Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss -Name des Referats- c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Sommersemester 2024 senden.

Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt.

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 14.06.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.

 

    Wahlzeitung?

Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.

 

    Für wen ist das ABeR zuständig?

Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/behinderte/

 

    Für wen ist das Referat AStA International zuständig?

Die Zuständigkeit des Referats AStA International erstreckt sich auf alle staatenlose Studierenden, auf Studierende mit einer anderen
Staatsangehörigkeit als der deutschen sowie auf deutsche Studierende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/international/

 

    Für wen ist das ARRAS zuständig?

Die Zuständigkeit vom ARRAS (kurz für Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende) erstreckt sich auf alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierenden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/arras//

 

    Für wen ist das Antiklassismus-Referat zuständig?

Die Zuständigkeit des Antiklassismus-Referats erstreckt sich auf alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligten Studierenden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/antiklassismus/

 

    Für wen ist das Eltern-Referat zuständig?

Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/eltern/

 

Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!

Mainz, den 27.05.2024

 

Für die Wahlausschüsse

Paul Rüdesheim

-Wahlbeauftragter-