Die Wahlzeitungen sind online und können hier eingesehen werden:
Monat: November 2024
Wahlzeitungen
WahlaufrufDie Wahlurnen zu der Wahl
und den Nachwahlen für
sind geöffnet
Bei beiden Nachwahlen wird jeweils eine Person gewählt, sodass die Referate ordnungsgemäß aus drei Mitgliedern bestehen. Eventuelle Stichwahlen würden jeweils
stattfinden. Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich. Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.
Zur Wahl für das AlleFLINTA*Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Eltern-Referat steht:
Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender steht:
Wahl AlleFLINTA*:Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden. Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Nachwahlen Eltern und ABeR:Es kann eine Stimme vergeben werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.
Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.
Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 13.11.2024 12:00 Uhr. Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 21.11.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.
Die Zuständigkeit des AlleFLINTA*Referats erstreckt sich auf alle studierenden Frauen und Lesben sowie Inter-, Nichtbinären-, Trans-, A_gender- und weitere Studierende mit vergleichbaren Geschlechtsidentitäten
Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.
Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung! Mainz, den 04.11.2024
Für die Wahlausschüsse Paul Rüdesheim -Wahlbeauftragter-
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