Wahlbeauftragte*r der Studierendenschaft

Wahlaufruf

Die Wahlurnen zu der Wahl

  • des AlleFLINTA*Referats

und den Nachwahlen für

  • das Eltern-Referat
  • und das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)

sind geöffnet

  • am Mittwoch und Donnerstag, 20.11. und 21.11.2024
  • von 10:00-16:00 Uhr
  • im AStA
  • (Staudingerweg 21, ausgeschildert)

Bei beiden Nachwahlen wird jeweils eine Person gewählt, sodass die Referate ordnungsgemäß aus drei Mitgliedern bestehen.

Eventuelle Stichwahlen würden jeweils

  • am Freitag, 12.12.2024
  • von 10:00-14:00 Uhr
  • im AStA
  • (Staudingerweg 21, ausgeschildert)

stattfinden.

Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.

Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.

 

Zur Wahl für das AlleFLINTA*Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Carla Tropf
  2. Malin Kaminski
  3. Chiara Brill
  4. Michelle Kabisch
  5. Lilli Friedrichs

 

Zur Wahl für das Eltern-Referat steht:

  1. Laura Walker

 

Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender steht:

  1. Kerstin Stößer

 

    Wahlmodus

Wahl AlleFLINTA*:

Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden.

Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden.

Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.

Nachwahlen Eltern und ABeR:

Es kann eine Stimme vergeben werden.

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.

 

    Wer ist wahlberechtigt?

Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.

 

    Briefwahl

Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 13.11.2024 12:00 Uhr.

Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss -Name des Referats- c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Wintersemester 2024/25 senden.

Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt.

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 21.11.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.

 

    Wahlzeitung?

Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.

 

    Für wen ist das AlleFLINTA*Referat zuständig?

Die Zuständigkeit des AlleFLINTA*Referats erstreckt sich auf alle studierenden Frauen und Lesben sowie Inter-, Nichtbinären-, Trans-, A_gender- und weitere Studierende mit vergleichbaren Geschlechtsidentitäten

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen/

 

    Für wen ist das Eltern-Referat zuständig?

Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/eltern/

 

    Für wen ist das ABeR zuständig?

Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/behinderte/

 

Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!

Mainz, den 04.11.2024

 

Für die Wahlausschüsse

Paul Rüdesheim

-Wahlbeauftragter-