![]() |
||
Einladung zu den Vollversammlungen von:
Die entsprechenden Einladungen sind in dieser Reihenfolge im weiteren Verlauf aufgelistet. ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende)Die Vollversammlung des ARRAS findet
statt. Tagesordnung:
Alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)
Die Vollversammlung des ABeR findet
statt. Tagesordnung:
Alle Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
ElternDie Vollversammlung des Eltern-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Alle studierenden Eltern dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung. AStA International
Die Vollversammlung des International-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Alle staatenlosen Studierenden, Studierende mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen sowie deutsche Studierende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
AlleFLINTA*ReferatDie Vollversammlung des AlleFLINTA*-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Alle studierenden FLINTA (Frauen, trans*, inter* und nicht binäre Studierende) dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
AntiklassismusDie Vollversammlung des Antiklassismus-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Queer*referatDie Vollversammlung des Queer*-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Q&A
Was ist das ARRAS? ARRAS ist die autonome Selbstvertretung für Studierende, die rassistische und/oder antisemitische Diskriminierung erleben. Das Referat setzt sich dafür ein, dass Betroffene am Campus Gehör finden, unterstützt bei Anliegen und macht strukturelle Benachteiligungen sichtbar.
Was ist das ABeR?
Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) vertritt die Interessen behinderter und chronisch kranker Studierender. Es setzt sich für Barrierefreiheit, Nachteilsausgleich und bessere Studienbedingungen ein und ist eine Anlaufstelle bei Fragen rund um Teilhabe im Uni-Alltag. Außerdem ist es zuständig für Semesterticketrückerstattungen für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr.
Was ist das Eltern-Referat?
Das Autonome Referat für Eltern* (AuREl) ist die Selbstvertretung studierender Eltern – dazu zählen auch Stief- und Pflegeeltern. Es setzt sich für bessere Rahmenbedingungen ein, damit Studium und Familie vereinbar sind, und bringt die Perspektive von Eltern in hochschulpolitische Prozesse ein und ist außerdem Anlaufstelle für Fragen und Anliegen rund um den Studienalltag mit Kind und unterstützt bei Orientierung und Vernetzung.
Was ist das AlleFLINTA*Referat?
Das autonome AlleFLINTA*-Referat ist die studentische Selbstvertretung von Frauen, trans, inter und nicht-binären Studierenden. Es setzt sich für alle ein, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder -zuordnung Diskriminierung erfahren, bringt (queer-)feministische Perspektiven in die Hochschulpolitik ein, ist Anlaufstelle für Anliegen aus dem Studienalltag und arbeitet für mehr Schutz, Sichtbarkeit und Gleichstellung auf dem Campus.
Was ist das Antiklassismus-Referat? Das autonome Referat Anti-Klassismus ist für Studierende da, die von Klassismus betroffen sind – etwa Arbeiter*innenkinder oder Menschen, die finanziell, sozial oder kulturell benachteiligt werden. Es macht Ungleichheit an der Universität sichtbar, stärkt Betroffene und setzt sich hochschulpolitisch für fairere Strukturen ein.
Was ist das Queer*referat?
Das autonome Queer*-Referat ist die Selbstvertretung für Studierende, die sich als queer verorten – unabhängig davon, ob es um sexuelle Orientierung, romantische Orientierung oder geschlechtliche Identität geht. Es setzt sich für Schutz, Sichtbarkeit und gleichberechtigte Teilhabe am Campus ein, bringt queerpolitische Perspektiven in die Hochschulpolitik ein und ist Anlaufstelle bei Anliegen rund um Diskriminierung, Coming-out, Alltag an der Uni oder Vernetzung.
Was ist eine Vollversammlung?
Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor. (nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung) |
||


