Einladung zur zweiten Sitzung der Wahlaussschüsse der autonomen Referate International, Behinderte und chronisch Kranke, Eltern, ARRAS, Queer* und Antiklassismus
am 14.05.2025 im Plenumszimmer des AStA (Staudingerweg 21)
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung/Formalia
2. Prüfung der Wahlzeitungsartikel
3. Prüfung der Briefwahlanträge
4. Versand der Briefwahlunterlagen
5. Sonstiges
Viele Grüße
Leo Kuballa, Wahlbeauftragte Person der Studierendenschaft
Wahlaufruf:
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Wahlaufruf
Die Wahlurnen zu den Wahlen
- des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR),
- des Referats AStA International,
- des ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende),
- des Antiklassismus-Referats,
- des Eltern-Referats
- und des Queer*-Referats
sind geöffnet
- am Dienstag und Mittwoch, 20.05. und 21.05.2025
- von 09:00-15:00 Uhr
- im AStA
- (Staudingerweg 21, ausgeschildert)
Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.
Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.
Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Kerstin Stößer
- Kevin Winter
- León Jumel
- Fabian Kaltz
Zur Wahl für das Referat AStA International stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- David Yameogo
- Maria Eduarda Marino Viriato
- Catalina Florián Duque
Zur Wahl für das ARRAS stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Ilan H. Hieronimi
- Ellie Jagriti Vogl
Zur Wahl für das Antiklassismus-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Sophie Danielle Lorenz
- Sophia Elena Schmitt
Zur Wahl für das Eltern-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Joscha Bär
- Isabel Klein
- Laura Walker
Zur Wahl für das Queer*-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Fernando Cincotta
- Tylar Jouaux
- Ali Rockenbauch
Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden.
Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden.
Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.
Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.
Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 14.05.2025 13:00 Uhr.
Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss -Name des Referats- c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Sommersemester 2025 senden.
Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl(en) ihr Briefwahl beantragen wollt.
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 21.05.2024 um 15 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.
Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/behinderte/
Die Zuständigkeit des Referats AStA International erstreckt sich auf alle staatenlose Studierenden, auf Studierende mit einer anderen
Staatsangehörigkeit als der deutschen sowie auf deutsche Studierende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/international/
Die Zuständigkeit vom ARRAS (kurz für Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende) erstreckt sich auf alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierenden.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/arras//
Die Zuständigkeit des Antiklassismus-Referats erstreckt sich auf alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligten Studierenden.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/antiklassismus/
Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/eltern/
Die Zuständigkeit des Queer*referats erstreckt sich auf alle Studierenden,
die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik,
Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit,
geschlechtlicher Nichtbinarität, Panromantik, Pansexualität,
Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!
Mainz, den 09.05.2025
Für die Wahlausschüsse
Leo Kuballa
-Wahlbeauftragter-
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Es wurden 28 Stimmzettel abgegeben, davon einer ungültig.
Auf die Kandidat*innen sind folgende Stimmen entfallen:
Lucia Krug 19
Frauke Schöne 18
Fernando Cincotta 27
Da bis zu drei Referent*innen gewählt werden können, sind somit alle Kandidat*innen gewählt.
Viele Grüße
Paul Rüdesheim
Wahlbeauftragter der Studierendenschaft
Die Wahlzeitungen können hier eingesehen werden:
Wahlaufruf
Die Wahlurnen zu den Wahlen des AlleFLINTA*Referats und des Queer*referats sind geöffnet
- am Mittwoch und Donnerstag, 31.01. und 01.02.2024
- von 10:00-16:00 Uhr
- im AStA
- (Staudingerweg 21, ausgeschildert)
Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.
Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.
Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen/
Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/
Alle Studierende der JGU, die Teil der jeweils vertretenen Gruppen sind.
Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 24.01.2024 11:00 Uhr.
Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss Anti-Klassismus Referat c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Sommersemester 2023 senden.
Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt.
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 01.02.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Zur Wahl für das AlleFLINTA*Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Carla Tropf
- Laura Karoline Kilian
Zur Wahl für das Queer*referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Lucia Krug
- Frauke Schöne
- Fernando Cincotta
Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!
Mainz, den 15.01.2024
Für den Wahlausschuss
Paul Rüdesheim
-Wahlbeauftragter-
Einladung zu den Vollversammlung:
AlleFLINTA*
Die Vollversammlung des AlleFLINTA*Referats findet statt
- am Montag, den 15.01.2024
- um 16:00 Uhr
- im AStA Plenumsraum
- (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)
Tagesordnung:
- Begrüßung und Vorstellungsrunde
- Beschluss der Tagesordnung
- Rechenschaftsberichte der Referent*innen
- Vorstellung der Kandidat*innen
- Wahlausschuss
- Sonstiges
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Einladung zu den Vollversammlung:
Queer*
Die Vollversammlung des Queer*referats findet statt
- am Montag, den 15.01.2024
- um 18:00 Uhr
- im AStA Plenumsraum
- (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)
Tagesordnung:
- Begrüßung und Vorstellungsrunde
- Beschluss der Tagesordnung
- Rechenschaftsberichte der Referent*innen
- Vorstellung der Kandidat*innen
- Wahlausschuss
- Sonstiges
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Q&A
Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen/
Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden
Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/
Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor.
(nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung)
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