Queer*

Amtliches Wahlergebnis Queer*referat

Es wurden 28 Stimmzettel abgegeben, davon einer ungültig.

Auf die Kandidat*innen sind folgende Stimmen entfallen:
Lucia Krug 19
Frauke Schöne 18
Fernando Cincotta 27

Da bis zu drei Referent*innen gewählt werden können, sind somit alle Kandidat*innen gewählt.

Viele Grüße
Paul Rüdesheim
Wahlbeauftragter der Studierendenschaft

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Queer*, Wahl

Wahlaufruf zu den Wahlen des AlleFLINTA*Referats und des Queer*referats


Wahlaufruf

Die Wahlurnen zu den Wahlen des AlleFLINTA*Referats und des Queer*referats sind geöffnet

  • am Mittwoch und Donnerstag, 31.01. und 01.02.2024
  • von 10:00-16:00 Uhr
  • im AStA
  • (Staudingerweg 21, ausgeschildert)

Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.

Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.

 

    Was ist das AlleFLINTA*Referat?

Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen/

    Was ist das Queer*referat?

Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/

    Wer ist wahlberechtigt?

Alle Studierende der JGU, die Teil der jeweils vertretenen Gruppen sind.

    Briefwahl

Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 24.01.2024 11:00 Uhr.

Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss Anti-Klassismus Referat c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Sommersemester 2023 senden.

Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt.

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 01.02.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.

 

Zur Wahl für das AlleFLINTA*Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Carla Tropf
  2. Laura Karoline Kilian

 

Zur Wahl für das Queer*referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Lucia Krug
  2. Frauke Schöne
  3. Fernando Cincotta

 

    Wahlzeitung?

Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.

 

Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!

Mainz, den 15.01.2024

 

Für den Wahlausschuss

Paul Rüdesheim

-Wahlbeauftragter-

Einladung Vollversammlungen AFR und Queer*


Einladung zu den Vollversammlung:

AlleFLINTA*

Die Vollversammlung des AlleFLINTA*Referats findet statt

  • am Montag, den 15.01.2024
  • um 16:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
  • (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidat*innen
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Einladung zu den Vollversammlung:

Queer*

Die Vollversammlung des Queer*referats findet statt

  • am Montag, den 15.01.2024
  • um 18:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
  • (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidat*innen
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Q&A

    Was ist das AlleFLINTA*Referat?

Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen/

    Was ist das Queer*referat?

Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/

    Was ist eine Vollversammlung?

Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor.

(nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung)