Queer*

Autonome Wahlen

Wahlbeauftragte*r der Studierendenschaft

Einladung zu den Vollversammlungen von:

  • ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende)
  • Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)
  • Eltern-Referat
  • International Referat
  • AlleFlinta*-Refera
  • Antiklassismus Referat
  • Queer*referat

Die entsprechenden Einladungen sind in dieser Reihenfolge im weiteren Verlauf aufgelistet.
Die Vollversammlungen finden hauptsächlich im Kontext der bevorstehenden Wahlen in ARRAS, ABeR, Antiklassismus-, Queer*-, Eltern- und International-Referaten und der Nachwahl im AlleFlinta*-Referat statt.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss des jeweiligen Referats zur konstituierenden Sitzung zusammen.

ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende)

Die Vollversammlung des ARRAS findet

  • am Donnerstag, den 07.05.2026
  • um 10:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
    (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidierenden
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)

 

Die Vollversammlung des ABeR findet

  • am Donnerstag, den 07.05.2026
  • um 10:50 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
    (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidierenden
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Alle Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

 

Eltern

Die Vollversammlung des Eltern-Referats findet

  • am Donnerstag, den 07.05.2026
  • um 11:40 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
    (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidierenden
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Alle studierenden Eltern dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

AStA International

 

Die Vollversammlung des International-Referats findet

  • am Donnerstag, den 07.05.2026
  • um 12:30 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
    (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidierenden
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Alle staatenlosen Studierenden, Studierende mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen sowie deutsche Studierende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

 

AlleFLINTA*Referat

Die Vollversammlung des AlleFLINTA*-Referats findet

  • am Donnerstag, den 07.05.2026
  • um 14:30 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
    (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidierenden
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Alle studierenden FLINTA (Frauen, trans*, inter* und nicht binäre Studierende) dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Antiklassismus

Die Vollversammlung des Antiklassismus-Referats findet

  • am Donnerstag, den 07.05.2026
  • um 15:10 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
    (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidierenden
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Queer*referat

Die Vollversammlung des Queer*-Referats findet

  • am Donnerstag, den 07.05.2026
  • um 16:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
    (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidierenden
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende aufstellen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

Q&A

Was ist das ARRAS?

ARRAS ist die autonome Selbstvertretung für Studierende, die rassistische und/oder antisemitische Diskriminierung erleben. Das Referat setzt sich dafür ein, dass Betroffene am Campus Gehör finden, unterstützt bei Anliegen und macht strukturelle Benachteiligungen sichtbar.
Was ist das ABeR?
Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) vertritt die Interessen behinderter und chronisch kranker Studierender. Es setzt sich für Barrierefreiheit, Nachteilsausgleich und bessere Studienbedingungen ein und ist eine Anlaufstelle bei Fragen rund um Teilhabe im Uni-Alltag. Außerdem ist es zuständig für Semesterticketrückerstattungen für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr.
Was ist das Eltern-Referat?
Das Autonome Referat für Eltern* (AuREl) ist die Selbstvertretung studierender Eltern – dazu zählen auch Stief- und Pflegeeltern. Es setzt sich für bessere Rahmenbedingungen ein, damit Studium und Familie vereinbar sind, und bringt die Perspektive von Eltern in hochschulpolitische Prozesse ein und ist außerdem Anlaufstelle für Fragen und Anliegen rund um den Studienalltag mit Kind und unterstützt bei Orientierung und Vernetzung.
Was ist das Referat AStA International?
Das Referat Internationales ist Anlaufstelle für internationale Studierende an der JGU Mainz. Es setzt sich für ihre Interessen ein, unterstützt bei typischen Herausforderungen im Studienalltag und stärkt Sichtbarkeit und Teilhabe auf dem Campus.
Was ist das AlleFLINTA*Referat?
Das autonome AlleFLINTA*-Referat ist die studentische Selbstvertretung von Frauen, trans, inter und nicht-binären Studierenden. Es setzt sich für alle ein, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder -zuordnung Diskriminierung erfahren, bringt (queer-)feministische Perspektiven in die Hochschulpolitik ein, ist Anlaufstelle für Anliegen aus dem Studienalltag und arbeitet für mehr Schutz, Sichtbarkeit und Gleichstellung auf dem Campus.

Was ist das Antiklassismus-Referat?

Das autonome Referat Anti-Klassismus ist für Studierende da, die von Klassismus betroffen sind – etwa Arbeiter*innenkinder oder Menschen, die finanziell, sozial oder kulturell benachteiligt werden. Es macht Ungleichheit an der Universität sichtbar, stärkt Betroffene und setzt sich hochschulpolitisch für fairere Strukturen ein.
Was ist das Queer*referat?
Das autonome Queer*-Referat ist die Selbstvertretung für Studierende, die sich als queer verorten – unabhängig davon, ob es um sexuelle Orientierung, romantische Orientierung oder geschlechtliche Identität geht. Es setzt sich für Schutz, Sichtbarkeit und gleichberechtigte Teilhabe am Campus ein, bringt queerpolitische Perspektiven in die Hochschulpolitik ein und ist Anlaufstelle bei Anliegen rund um Diskriminierung, Coming-out, Alltag an der Uni oder Vernetzung.
Was ist eine Vollversammlung?
Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor. (nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung)
Veröffentlicht am

Amtliches Wahlergebnis Queer*referat

Es wurden 28 Stimmzettel abgegeben, davon einer ungültig.

Auf die Kandidat*innen sind folgende Stimmen entfallen:
Lucia Krug 19
Frauke Schöne 18
Fernando Cincotta 27

Da bis zu drei Referent*innen gewählt werden können, sind somit alle Kandidat*innen gewählt.

Viele Grüße
Paul Rüdesheim
Wahlbeauftragter der Studierendenschaft

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Queer*, Wahl

Wahlaufruf zu den Wahlen des AlleFLINTA*Referats und des Queer*referats


Wahlaufruf

Die Wahlurnen zu den Wahlen des AlleFLINTA*Referats und des Queer*referats sind geöffnet

  • am Mittwoch und Donnerstag, 31.01. und 01.02.2024
  • von 10:00-16:00 Uhr
  • im AStA
  • (Staudingerweg 21, ausgeschildert)

Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.

Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.

 

    Was ist das AlleFLINTA*Referat?

Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen/

    Was ist das Queer*referat?

Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/

    Wer ist wahlberechtigt?

Alle Studierende der JGU, die Teil der jeweils vertretenen Gruppen sind.

    Briefwahl

Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 24.01.2024 11:00 Uhr.

Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss Anti-Klassismus Referat c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Sommersemester 2023 senden.

Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt.

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 01.02.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.

 

Zur Wahl für das AlleFLINTA*Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Carla Tropf
  2. Laura Karoline Kilian

 

Zur Wahl für das Queer*referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):

  1. Lucia Krug
  2. Frauke Schöne
  3. Fernando Cincotta

 

    Wahlzeitung?

Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.

 

Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!

Mainz, den 15.01.2024

 

Für den Wahlausschuss

Paul Rüdesheim

-Wahlbeauftragter-

Einladung Vollversammlungen AFR und Queer*


Einladung zu den Vollversammlung:

AlleFLINTA*

Die Vollversammlung des AlleFLINTA*Referats findet statt

  • am Montag, den 15.01.2024
  • um 16:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
  • (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidat*innen
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Einladung zu den Vollversammlung:

Queer*

Die Vollversammlung des Queer*referats findet statt

  • am Montag, den 15.01.2024
  • um 18:00 Uhr
  • im AStA Plenumsraum
  • (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
  2. Beschluss der Tagesordnung
  3. Rechenschaftsberichte der Referent*innen
  4. Vorstellung der Kandidat*innen
  5. Wahlausschuss
  6. Sonstiges

Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.

Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.

 

Q&A

    Was ist das AlleFLINTA*Referat?

Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen/

    Was ist das Queer*referat?

Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden

Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/

    Was ist eine Vollversammlung?

Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor.

(nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung)