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Einladung zu den Vollversammlungen von:
Die entsprechenden Einladungen sind in dieser Reihenfolge im weiteren Verlauf aufgelistet. ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende)Die Vollversammlung des ARRAS findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)Die Vollversammlung des ABeR findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung. AlleFLINTA*ReferatDie Vollversammlung des AlleFLINTA*Referats findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle studierenden FLINTA (Frauen, trans*, inter* und nicht binäre Studierende) dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
AntiklassismusDie Vollversammlung des Antiklassismus-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Queer*referatDie Vollversammlung des Queer*referats findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Q&AWas ist das ARRAS?
Das autonome Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende (kurz: ARRAS) möchte sich an der JGU dafür einsetzten, dass Menschen mit rassistischer und/oder antisemitischer Diskriminierungserfahrung Gehör erhalten und ihre Interessen hochschulpolitisch am Campus repräsentiert werden. Infos: https://asta.uni-mainz.de/arras// Was ist das ABeR? Was ist das Antiklassismus-Referat? Was ist das AlleFLINTA*Referat?
Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung aller Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus. Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/allefrauen Was ist das Queer*referat?
Das autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden. Infos: https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/queer/ Was ist eine Vollversammlung?
Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor. (nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung) |


