Einladung zu der Vollversammlungen von:In nächster Zeit finden folgende Vollversammlungen statt:
Die entsprechenden Einladungen sind in dieser Reihenfolge im weiteren Verlauf aufgelistet.
Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)Die Vollversammlung des ABeR findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
AStA InternationalDie Vollversammlung des Referats AStA International findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle staatenlosen Studierenden, Studierende mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen sowie deutsche Studierende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende)Die Vollversammlung des ARRAS findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
AntiklassismusDie Vollversammlung des Antiklassismus-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
ElternDie Vollversammlung des Eltern-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle studierenden Eltern dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
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Q&AWas ist das ABeR?
Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) vertritt die Interessen behinderterer und chronisch kranker Studierender.
Was ist das Referat AStA International?
Das Referat setzt sich für die Interessen und Belange aller internationalen Studierenden an der Universität Mainz ein.
Was ist das ARRAS?
Das autonome Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende (kurz: ARRAS) möchte sich an der JGU dafür einsetzten, dass Menschen mit rassistischer und/oder antisemitischer Diskriminierungserfahrung Gehör erhalten und ihre Interessen hochschulpolitisch am Campus repräsentiert werden.
Was ist das Antiklassismus-Referat?
Wir sind an der Universität Mainz für alle Studierenden da, die von Klassismus betroffen sind, Arbeiter*innenkinder sind oder anderweitig finanziell, sozial oder kulturell an der Universität benachteiligt sind. Wir verstehen Diskriminierung als intersektional, sehen also die engen Zusammenhänge von Klassismus mit Rassismus, (Cis-)Sexismus, Ableismus und allen anderen Diskriminierungs- und Benachteiligungsformen.
Was ist das Eltern-Referat?
Das Autonome Referat für Eltern* (Aurel) vertritt die Interessen studierender Eltern* (neben rechtlichen Eltern sind dies auch Stief- und Pflegeeltern).
Was ist eine Vollversammlung?
Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor. (nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung) |