Die Wahlzeitungen sind online und können hier eingesehen werden:
AlleFLINTA*
Wahlzeitungen
WahlaufrufDie Wahlurnen zu der Wahl
und den Nachwahlen für
sind geöffnet
Bei beiden Nachwahlen wird jeweils eine Person gewählt, sodass die Referate ordnungsgemäß aus drei Mitgliedern bestehen. Eventuelle Stichwahlen würden jeweils
stattfinden. Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich. Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.
Zur Wahl für das AlleFLINTA*Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Eltern-Referat steht:
Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender steht:
Wahl AlleFLINTA*:Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden. Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Nachwahlen Eltern und ABeR:Es kann eine Stimme vergeben werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann.
Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.
Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 13.11.2024 12:00 Uhr. Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 21.11.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.
Die Zuständigkeit des AlleFLINTA*Referats erstreckt sich auf alle studierenden Frauen und Lesben sowie Inter-, Nichtbinären-, Trans-, A_gender- und weitere Studierende mit vergleichbaren Geschlechtsidentitäten
Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.
Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung! Mainz, den 04.11.2024
Für die Wahlausschüsse Paul Rüdesheim -Wahlbeauftragter-
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Amtliches Wahlergebnis AlleFLINTA*Referat
Es wurden 21 Stimmzettel abgegeben, davon einer ungültig.
Auf die Kandidat*innen sind folgende Stimmen entfallen:
Laura Karoline Kilian 19
Carla Tropf 18
Da bis zu drei Referent*innen gewählt werden können, sind somit alle Kandidat*innen gewählt.
Viele Grüße
Paul Rüdesheim
Wahlbeauftragter der Studierendenschaft
Die Wahlzeitungen sind online
Die Wahlzeitungen können hier eingesehen werden:
Wahlaufruf zu den Wahlen des AlleFLINTA*Referats und des Queer*referats
Wahlaufruf
Die Wahlurnen zu den Wahlen des AlleFLINTA*Referats und des Queer*referats sind geöffnet
- am Mittwoch und Donnerstag, 31.01. und 01.02.2024
- von 10:00-16:00 Uhr
- im AStA
- (Staudingerweg 21, ausgeschildert)
Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich.
Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.
- Was ist das AlleFLINTA*Referat?
Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.
- Was ist das Queer*referat?
Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden
- Wer ist wahlberechtigt?
Alle Studierende der JGU, die Teil der jeweils vertretenen Gruppen sind.
- Briefwahl
Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 24.01.2024 11:00 Uhr.
Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse
(oder schriftlich an: Wahlausschuss Anti-Klassismus Referat c/o AStA Uni Mainz, Staudingerweg 21, 55128 Mainz) in beiden Fällen unter Beifügung eurer Studienbescheinigung vom Sommersemester 2023 senden.
Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt.
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 01.02.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Zur Wahl für das AlleFLINTA*Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Carla Tropf
- Laura Karoline Kilian
Zur Wahl für das Queer*referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
- Lucia Krug
- Frauke Schöne
- Fernando Cincotta
- Wahlzeitung?
Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung!
Mainz, den 15.01.2024
Für den Wahlausschuss
Paul Rüdesheim
-Wahlbeauftragter-
Einladung Vollversammlungen AFR und Queer*
Einladung zu den Vollversammlung:
AlleFLINTA*
Die Vollversammlung des AlleFLINTA*Referats findet statt
- am Montag, den 15.01.2024
- um 16:00 Uhr
- im AStA Plenumsraum
- (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)
Tagesordnung:
- Begrüßung und Vorstellungsrunde
- Beschluss der Tagesordnung
- Rechenschaftsberichte der Referent*innen
- Vorstellung der Kandidat*innen
- Wahlausschuss
- Sonstiges
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Einladung zu den Vollversammlung:
Queer*
Die Vollversammlung des Queer*referats findet statt
- am Montag, den 15.01.2024
- um 18:00 Uhr
- im AStA Plenumsraum
- (Staudingerweg 21, 55128 Mainz)
Tagesordnung:
- Begrüßung und Vorstellungsrunde
- Beschluss der Tagesordnung
- Rechenschaftsberichte der Referent*innen
- Vorstellung der Kandidat*innen
- Wahlausschuss
- Sonstiges
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Alle Studierende der JGU, die sich davon angesprochen fühlen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – dürfen sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen.
Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
Q&A
- Was ist das AlleFLINTA*Referat?
Das autonome AlleFLINTA*Referat (AFR) ist die studentische Vertretung von allen Frauen, trans*, inter* und nicht binärer Studierenden. Als Referat setzt sich das AFR für die Belange all derjenigen Studierenden ein, die auf Grund ihrer Geschlechteridentität diskriminiert werden. Das AFR vertritt also (queer)feministische Interessen in der Hochschulpolitik, vor der Universitätverwaltung und auf dem Campus.
- Was ist das Queer*referat?
Das Autonome Queer*referat vertritt die Belange aller Studierender, die sich auf einem Spektrum von Aromantik, Asexualität, Biromantik, Bisexualität, Homoromantik, Homosexualität, Intergeschlechtlichkeit, geschlechtlicher Nichtbinärität, Panromantik, Pansexualität, Trans*geschlechtlichkeit oder Queer* befinden
- Was ist eine Vollversammlung?
Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor.
(nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung)