WahlaufrufDie Wahlurnen zu den Wahlen
sind geöffnet
Eventuelle Stichwahlen würden jeweils
stattfinden. Eine Stimmabgabe ist nur unter Vorlage eures Studierendenausweises und amtlichen Lichtbildausweises möglich. Studierende mit körperlichen Beeinträchtigungen können zur Stimmabgabe die Unterstützung einer Vertrauensperson in Anspruch nehmen.
Zur Wahl für das Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Referat AStA International stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das ARRAS stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Antiklassismus-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Zur Wahl für das Eltern-Referat stehen (in ausgeloster Reihenfolge):
Es können bis zu drei Stimmen vergeben werden. Für eine Person kann nur jeweils eine Stimme vergeben werden. Gewählt sind für die Referate jeweils die drei Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.
Gemäß Satzung Art. 31a, Abs. 1 haben alle der jeweiligen Gruppen angehörenden Studierenden das aktive und passive Wahlrecht.
Die Briefwahl kann ab sofort beim Wahlausschuss beantragt werden. Ende für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist der 06.06.2024 10:00 Uhr. Den Antrag könnt ihr formlos per Mail an autonome-wahlen@stupa.uni-mainz.de von eurer Students-Mailadresse Bitte gebt in beiden Fällen der Beantragung unbedingt eure Zusendeadresse an und für welche Wahl Briefwahl beantragen wollt. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 14.06.2024 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Die Wahlzeitungen findet ihr schnellstmöglich auf dieser Website.
Die Zuständigkeit des Referats für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR, ehem. Autonomes Behindertenreferat) erstreckt sich auf alle behinderte und chronisch kranke Studierenden.
Die Zuständigkeit des Referats AStA International erstreckt sich auf alle staatenlose Studierenden, auf Studierende mit einer anderen
Die Zuständigkeit vom ARRAS (kurz für Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende) erstreckt sich auf alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierenden.
Die Zuständigkeit des Antiklassismus-Referats erstreckt sich auf alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligten Studierenden.
Die Zuständigkeit des Eltern-Referats erstreckt sich auf alle studierende Eltern.
Wir hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung! Mainz, den 27.05.2024
Für die Wahlausschüsse Paul Rüdesheim -Wahlbeauftragter-
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Monat: Mai 2024
Wahlaufruf ABeR, International, ARRAS, Antikla, Eltern
3. ordentliche Sitzung Wahlausschüsse
21.06.2024, jeweils online unter folgendem Link: https://bbb.rlp.net/rooms/z8v-r5e-rbz-oox/join
ABeR: 16:00 Uhr
International: 16:05 Uhr
ARRAS: 16:10 Uhr
Antiklassismus: 16:15 Uhr
Eltern: 16:20 Uhr
2. ordentliche Sitzung Wahlausschuss ABeR
14.06.2024, 16:00 Uhr im AStA
1. ordentliche Sitzung Wahlausschüsse
ABeR:
06.06.2024, 16:00 Uhr im AStA
International:
06.06.2024, 16:05 Uhr im AStA
ARRAS:
06.06.2024, 16:10 Uhr im AStA
Antiklassismus:
06.06.2024, 16:15 Uhr im AStA
Eltern:
06.06.2024, 16:20 Uhr im AStA
2. Wahltag
14.06.2024, 10-16 Uhr im AStA
Wahlausschusssitzungen:
2. ordentliche Sitzung
ABeR: 16:00 Uhr im AStA
International: 16:00 Uhr im AStA
ARRAS: 16:00 Uhr im AStA
Antiklassismus: 16:00 Uhr im AStA
Eltern: 16:00 Uhr im AStA
1. Wahltag
13.06.2024, 10-16 Uhr im AStA
VV International, ARRAS, Antiklassismus, Eltern
Vollversammlung Internationaöl:
10:00 Uhr im AStA-Plenumszimmer
Vollversammlung ARRAS:
12:00 Uhr im AStA-Plenumszimmer
Vollversammlung Antiklassismus:
14:00 Uhr im AStA-Plenumszimmer
Vollversammlung Eltern:
16:00 Uhr im AStA-Plenumszimmer
VV ABeR
Vollversammlung ABeR:
15:00 Uhr im AStA-Plenumszimmer
VV Einladung ABeR, International, ARRAS, Antikla, Eltern
Einladung zu der Vollversammlungen von:In nächster Zeit finden folgende Vollversammlungen statt:
Die entsprechenden Einladungen sind in dieser Reihenfolge im weiteren Verlauf aufgelistet.
Referat für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender (ABeR)Die Vollversammlung des ABeR findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
AStA InternationalDie Vollversammlung des Referats AStA International findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle staatenlosen Studierenden, Studierende mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der deutschen sowie deutsche Studierende, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
ARRAS (Autonomes Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende)Die Vollversammlung des ARRAS findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle durch Rassismus oder Antisemitismus benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
AntiklassismusDie Vollversammlung des Antiklassismus-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle sozial, kulturell und finanziell benachteiligte Studierende dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
ElternDie Vollversammlung des Eltern-Referats findet
statt. Tagesordnung:
Im Anschluss an die Vollversammlung kommt der Wahlausschuss zur konstituierenden Sitzung zusammen. Alle studierenden Eltern dürfen – sofern sie nicht Mitglieder des Wahlausschusses sind – sich als Kandidierende wählen lassen. Kandidierende müssen sich auf der Vollversammlung vorstellen. Ein Wahlaufruf mit weiteren Informationen folgt nach der Vollversammlung.
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Q&AWas ist das ABeR?
Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) vertritt die Interessen behinderterer und chronisch kranker Studierender.
Was ist das Referat AStA International?
Das Referat setzt sich für die Interessen und Belange aller internationalen Studierenden an der Universität Mainz ein.
Was ist das ARRAS?
Das autonome Referat für durch Rassismus und Antisemitismus benachteiligte Studierende (kurz: ARRAS) möchte sich an der JGU dafür einsetzten, dass Menschen mit rassistischer und/oder antisemitischer Diskriminierungserfahrung Gehör erhalten und ihre Interessen hochschulpolitisch am Campus repräsentiert werden.
Was ist das Antiklassismus-Referat?
Wir sind an der Universität Mainz für alle Studierenden da, die von Klassismus betroffen sind, Arbeiter*innenkinder sind oder anderweitig finanziell, sozial oder kulturell an der Universität benachteiligt sind. Wir verstehen Diskriminierung als intersektional, sehen also die engen Zusammenhänge von Klassismus mit Rassismus, (Cis-)Sexismus, Ableismus und allen anderen Diskriminierungs- und Benachteiligungsformen.
Was ist das Eltern-Referat?
Das Autonome Referat für Eltern* (Aurel) vertritt die Interessen studierender Eltern* (neben rechtlichen Eltern sind dies auch Stief- und Pflegeeltern).
Was ist eine Vollversammlung?
Alle Studierende der von dem jeweiligen Referat vertretenen Gruppe können in der Vollversammlung zusammenkommen. Auf der Vollversammlung müssen die aktuellen Referent*innen Rechenschaft über ihre Arbeit geben und es kann über alle Angelegenheiten, die die jeweilige Gruppe Studierender betrifft, beraten werden (z.B. können auch Gelder von Vollversammlungen genehmigt werden). Außerdem kann aktuellen Referent*innen das Misstrauen ausgesprochen werden und bei Vollversammlungen vor Wahlen stellen sich die Kandidat*innen vor. (nachzulesen in Art. 50-53 der Satzung der Studierendenschaft der JGU und §27 Abs. 4 der Finanzordnung) |